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Im Prinzip ist über die Privathaftpflichtversicherung erst einmal Ihre komplette Familie abgesichert. Dennoch gibt es eine Ausnahme bei kleinen Kindern: Bis zu einem Alter von sieben Jahren ist der Nachwuchs keineswegs schuldfähig. Wollen Sie nichtsdestotrotz die möglichen Schädigungen absichern, die Ihr kleines Kind anzetteln könnte, sollten Sie eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf den Weg bringen. Eine angebrachte private Haftpflicht können Sie im Kontext von einem Vorsorge Vergleich im Netz finden.

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